Familienrecht, Scheidung, Ehevertrag - Schnepper Melcher Rechtsanwälte in Freiburg

Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2018 veröffentlicht

Die Familiensenate des OLG Düsseldorf haben ihre neueste Tabelle veröffentlicht. Hier kann die Tabelle (auch als .pdf) heruntergeladen werden.

Zum 01.01.2018 wird das Kindergeld für das 1. und 2. Kind von 192 auf 194 €, für das 3. Kind von 198 auf 200 € und ab dem 4. Kind von 223 auf 225 € angehoben. Jeder Elternteil wird damit pro Kind um 1 € monatlich entlastet. Bislang wurde der Mindestbedarf mit 100 % aus einem anrechenbaren Netto-Einkommen bis 1.500 € entnommen, bis zu einem anrechenbaren Netto-Einkommen von 1.501 bis 1.900 € (Einkommensgruppe 2) betrug der Prozentsatz bereits 105.

Wichtigste Neuerung der Neufassung ist die Neueinteilung der Einkommensgruppen, wobei die 1. Einkommensgruppe nun bis zu einem anrechenbaren Netto-Einkommen bis 1.900 € zu 100 % des Mindestbedarfs führt. Entsprechend verschieben sich die weiteren Einkommensgruppen. Endete die bisher höchste Einkommensgruppe 10 (160 % des Mindestbedarfs) bei einem anrechenbaren Einkommen von 5.100 €, bezieht sich diese neue Einkommensgruppe nunmehr auf ein anrechenbares Netto-Einkommen von 5.101 bis 5.500 €.

Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf für ein in der Berufsausbildung stehendes Kind wurde von 90 € auf nunmehr 100 € angehoben. Um diesen Betrag ist die Ausbildungsvergütung vorab zu kürzen (Anm. 8).

Zwar steigen die Zahlbeträge für die 1. Einkommensgruppe im Verhältnis zur früheren 1. Einkommensgruppe, durch die Zusammenfassung der bisherigen 1. und 2. Einkommensgruppe kommt es aber insgesamt zu veränderter Eingruppierung mit der Folge, dass in den meisten Fällen die Zahlbeträge sinken dürften.

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